Sehr geehrte Damen und Herren,heute möchten wir Sie auf zwei typische, immer wieder kehrende Praxisprobleme aufmerksam machen. Die steuerliche Behandlung von Software sowie die Rücklagenbildung nach § 6b EStG gehören zum täglichen Beratungsgeschäft. Dennoch sind die Themen komplex und mit allerlei Tücken behaftet. Wir haben neue Produkte für Sie vorbereitet, welche die Themen detailliert beleuchten und wichtige Hilfestellung für die Praxis geben: Neue DWS-Merkblätter: Software im Ertrag- und UmsatzsteuerrechtVermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven – 6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung Neue Online-Mitarbeiterseminare: Rücklagenbildung nach § 6b EStGComputer, Komponenten, Software & Co. steuerlich richtig behandeln Aktualisierte Kommentierte DWS-Checklisten: Corona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer wissenCorona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Mandanten wissen | |
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Neues DWS-Merkblatt Software im Ertrag- und UmsatzsteuerrechtArt.-Nr. 1899, Stand: 07/2020, 10 Seiten, ab 2 Expl. je 8,41 €, ab 5 Expl. je 4,21 €, ab 10 Expl. je 2,71 €, ab 50 Expl. je 2,41 € zzgl. USt | PDF-Datei, Art.-Nr. 1899.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. USt | |
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| Software ist urheberrechtlich geschützt und tritt in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf. Da viele steuerliche Tatbestände zwischen Dienstleistung, Veräußerung und Rechteüberlassung/Lizenz unterscheiden, ergeben sich mitunter schwierige Einordnungsfragen. Unser neues Merkblatt gibt einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen von Software und erläutert, wie typische Geschäftsvorfälle bilanzsteuerlich, für Zwecke des Steuerabzugs gem. § 50a EStG und der Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG sowie umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. |
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Neues DWS-Merkblatt Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven – 6b-Rücklage und Rücklage für ErsatzbeschaffungArt.-Nr. 1918, Stand: 07/2020, 8 Seiten, ab 2 Expl. je 7,24 €, ab 5 Expl. je 3,74 €, ab 10 Expl. je 2,48 €, ab 50 Expl. je 2,04 € zzgl. USt | PDF-Datei, Art.-Nr. 1918.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. USt | |
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| Wie vermieden werden kann, stille Reserven aufzudecken, ist eine wiederkehrende Praxisfrage. Zwei denkbare Instrumente sind die Regelungen des § 6b EStG (und äquivalent des § 6c EStG), u. a. mit der sog. 6b-Rücklage, und die Übertragung bei Ersatzbeschaffung, z. B. mit der Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE). Das neue Merkblatt stellt die beiden Instrumente überblicksartig dar. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gestaltungsempfehlungen gegeben und es wird auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen. |
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Neues Online-Mitarbeiterseminar Rücklagenbildung nach § 6b EStGSeminar-Nr. 9248 | Einzelseminar: 55 € zzgl. USt | Abonnement (2 Mitarbeiterschulungen / Monat): 55 € / Monat zzgl. USt | |
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Udo Cremer
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| Eine Veräußerung über Buchwert führt zu aufgedeckten stillen Reserven, die in der Regel versteuert werden müssen. Der Gesetzgeber hat allerdings Ausnahmen geschaffen. Richtig eingesetzt, kann man den zu versteuernden Gewinn reduzieren und somit Steuern sparen. Das Seminar erläutert, was sich rechtlich hinter einer Rücklage verbirgt und wie man sie nutzen kann. Die Bildung und Auflösung einer 6b EStG-Rücklage wird mit Hilfe von anschaulichen Beispielen dargestellt. Veröffentlichung: 15.08.2020 |
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Neues Online-Mitarbeiterseminar Computer, Komponenten, Software & Co. steuerlich richtig behandelnSeminar-Nr. 9238 | Einzelseminar: 55 € zzgl. USt | Abonnement (2 Mitarbeiterschulungen / Monat): 55 € / Monat zzgl. USt | |
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Anita Käding StB, Dipl.-Kffr. (FH) | |
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| Die steuerliche Behandlung von Computern, Laptops, Scannern, Druckern, Beamern, internen und externen Laufwerken und Software sind tägliches Geschäft in der Buchhaltung. Dennoch ist die richtige Einordnung als normales Anlagegut, geringwertiges Wirtschaftsgut – Sammelposten, nachträgliche Anschaffungskosten oder sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand nicht einfach Das Seminar bringt Licht in diese Thematik und stellt die richtige steuerliche Behandlung von Computern und deren Komponenten dar. Ab sofort verfügbar. |
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UPDATE: ÜberbrückungsgeldDie Antragsfrist zur Beantragung des Überbrückungsgeldes ist bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Aus diesem Grund haben wir unsere Kommentierten Checklisten für Sie aktualisiert. Beide sind als ausfüllbare PDF-Dateien erhältlich. | |
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Corona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer wissenPDF-Datei, Art.-Nr. 1056.1, Stand: 08/2020, 6 Seiten, 1 Expl. 45,79 € zzgl. USt Bei der Beantragung der Überbrückungshilfe im Rahmen der Corona-Pandemie ist der steuerberatende Beruf zwingend mit einzubeziehen. Dies eröffnet ein neues Aufgabenfeld. Die Kommentierte Checkliste bietet hier Hilfestellung und zeigt auf, was es zu beachten gilt. |
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| Corona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Mandanten wissenPDF-Datei, Art.-Nr. 1057.1, Stand: 08/2020, 4 Seiten, 1 Expl. 100,00 € zzgl. USt Die Kommentierte Checkliste unterstützt Sie dabei, alle relevanten Informationen von Ihren Mandanten zu erfragen. Sie können diese Kommentierte Checkliste ausdrucken oder per Mail an Ihre Mandanten weiterleiten. |
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Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an! | |
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DWS Steuerberater Medien GmbH Behrenstraße 42 | 10117 Berlin Postfach 02 35 53 | 10127 Berlin Tel.: +49 (030) 28 88 56 -6 Fax: +49 (030) 28 88 56 -70 info@dws-medien.de www.dws-medien.de |
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| Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 80508 Geschäftsführerin: Claudia Nölle, Rechtsanwältin Stellv. Geschäftsführerin: Dipl.-Kffr. Julia von Essen Beiratsvorsitzender: Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht |
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* Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer | |
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