39/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Sie auf zwei typische, immer wieder kehrende Praxisprobleme aufmerksam machen. Die steuerliche Behandlung von Software sowie die Rücklagen­bildung nach § 6b EStG gehören zum täglichen Beratungsgeschäft. Dennoch sind die Themen komplex und mit allerlei Tücken behaftet.

Wir haben neue Produkte für Sie vorbereitet, welche die Themen detailliert beleuchten und wichtige Hilfestellung für die Praxis geben:

Neue DWS-Merkblätter:
  • Software im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
  • Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven – 6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung
  • Neue Online-Mitarbeiterseminare:
  • Rücklagenbildung nach § 6b EStG
  • Computer, Komponenten, Software & Co. steuerlich richtig behandeln
  • Aktualisierte Kommentierte DWS-Checklisten:
  • Corona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer wissen
  • Corona-Überbrückungshilfen für KMU – Das müssen Mandanten wissen
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    Neues DWS-Merkblatt
    Software im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht

    Art.-Nr. 1899, Stand: 07/2020, 10 Seiten, ab 2 Expl. je 8,41 €, ab 5 Expl. je 4,21 €, ab 10 Expl. je 2,71 €, ab 50 Expl. je 2,41 € zzgl. USt | PDF-Datei, Art.-Nr. 1899.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. USt

    Software ist urheberrechtlich geschützt und tritt in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf. Da viele steuerliche Tatbestände zwischen Dienstleistung, Veräußerung und Rechteüberlassung/Lizenz unter­scheiden, ergeben sich mitunter schwierige Einordnungs­fragen. Unser neues Merkblatt gibt einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen von Software und erläutert, wie typische Geschäfts­vorfälle bilanzsteuerlich, für Zwecke des Steuerabzugs gem. § 50a EStG und der Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG sowie umsatzsteuerlich zu beurteilen sind.

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    Neues DWS-Merkblatt
    Vermeidung der Aufdeckung von stillen Reserven –
    6b-Rücklage und Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Art.-Nr. 1918, Stand: 07/2020, 8 Seiten, ab 2 Expl. je 7,24 €, ab 5 Expl. je 3,74 €, ab 10 Expl. je 2,48 €, ab 50 Expl. je 2,04 € zzgl. USt | PDF-Datei, Art.-Nr. 1918.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. USt

    Wie vermieden werden kann, stille Reserven aufzudecken, ist eine wiederkehrende Praxisfrage. Zwei denkbare Instrumente sind die Re­gelungen des § 6b EStG (und äquivalent des § 6c EStG), u. a. mit der sog. 6b-Rücklage, und die Übertragung bei Ersatz­be­schaf­fung, z. B. mit der Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE). Das neue Merkblatt stellt die beiden Instrumente überblicksartig dar. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden Gestaltungs­empfeh­lungen gegeben und es wird auf aktuelle Rechtsprechung hingewiesen.

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    Neues Online-Mitarbeiterseminar
    Rücklagenbildung nach § 6b EStG

    Seminar-Nr. 9248 | Einzelseminar: 55 € zzgl. USt |
    Abonnement (2 Mitarbeiterschulungen / Monat): 55 € / Monat zzgl. USt
     

    Udo Cremer

    Eine Veräußerung über Buchwert führt zu aufgedeckten stillen Reserven, die in der Regel versteuert werden müssen. Der Gesetzgeber hat allerdings Ausnahmen geschaffen. Richtig eingesetzt, kann man den zu versteuernden Gewinn reduzieren und somit Steuern sparen. Das Seminar erläutert, was sich rechtlich hinter einer Rücklage verbirgt und wie man sie nutzen kann. Die Bildung und Auflösung einer 6b EStG-Rücklage wird mit Hilfe von anschaulichen Beispielen dargestellt.

    Veröffentlichung: 15.08.2020

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    Neues Online-Mitarbeiterseminar
    Computer, Komponenten, Software & Co. steuerlich richtig behandeln

    Seminar-Nr. 9238 | Einzelseminar: 55 € zzgl. USt |
    Abonnement (2 Mitarbeiterschulungen / Monat): 55 € / Monat zzgl. USt
     

    Anita Käding
    StB, Dipl.-Kffr. (FH)

    Die steuerliche Behandlung von Computern, Laptops, Scannern, Druckern, Beamern, internen und externen Laufwerken und Software sind tägliches Geschäft in der Buchhaltung. Dennoch ist die richtige Einordnung als normales Anlagegut, geringwertiges Wirtschaftsgut – Sammelposten, nachträgliche Anschaffungskosten oder sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand nicht einfach Das Seminar bringt Licht in diese Thematik und stellt die richtige steuer­liche Behandlung von Computern und deren Komponenten dar.

    Ab sofort verfügbar.

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    UPDATE: Überbrückungsgeld

    Die Antragsfrist zur Beantragung des Überbrückungsgeldes ist bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Aus diesem Grund haben wir unsere Kommentierten Checklisten für Sie aktualisiert. Beide sind als ausfüllbare PDF-Dateien erhältlich.

    Corona-Überbrückungs­hilfen für KMU – Das müssen Steuer­berater, Wirtschafts­prüfer und vereidigte Buch­prüfer wissen

    PDF-Datei, Art.-Nr. 1056.1, Stand: 08/2020, 6 Seiten, 1 Expl. 45,79 € zzgl. USt

    Bei der Beantragung der Überbrückungs­hilfe im Rahmen der Corona-Pandemie ist der steuerberatende Beruf zwingend mit einzubeziehen. Dies eröffnet ein neues Aufgabenfeld. Die Kommentierte Checkliste bietet hier Hilfestellung und zeigt auf, was es zu beachten gilt.

    Corona-Überbrückungs­hilfen für KMU – Das müssen Mandanten wissen

     

    PDF-Datei, Art.-Nr. 1057.1, Stand: 08/2020, 4 Seiten, 1 Expl. 100,00 € zzgl. USt

    Die Kommentierte Checkliste unterstützt Sie dabei, alle relevanten Informationen von Ihren Mandanten zu erfragen. Sie können diese Kommentierte Checkliste ausdrucken oder per Mail an Ihre Mandanten weiter­leiten.

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    Sitz in Berlin
    Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 80508
    Geschäftsführerin: Claudia Nölle, Rechtsanwältin
    Stellv. Geschäftsführerin: Dipl.-Kffr. Julia von Essen
    Beiratsvorsitzender: Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

    * Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer
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