Nicht nur die Wertgebühren steigen; auch die Zeitgebühren können steigen, da der oberste Stundensatz von derzeit 140 € auf 150 € je Stunde angehoben wird; so erhöht sich z. B. die mittlere Zeitgebühr auf 105 € je Stunde. Auch zwei Betragsrahmengebühren in der Lohnbuchhaltung werden erhöht. Bei den Auslagen erhöhen sich das Kilometer-Geld und das Abwesenheitsgeld. Eine deutliche Verbesserung wird für die Gebühren der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eintreten: Der obere Zehntelsatz des § 25 Abs. 1 StBVV steigt um 50 %; der Mindestgegenstandswert wird auf 22.500 € angehoben. Eine zentral wichtige Änderung ist außerdem enthalten: Die Abrechnung des Einspruchsverfahren erfolgt nicht mehr nach den bisher in der StBVV enthaltenen Regeln, sondern nach dem RVG. Hier hilft dem Anwender der Praktikerteil, der die Gebühren für die Tätigkeiten des Steuerberaters in Übersichten komprimiert zusammenfasst, aber auch ergänzende Gebühren mit aufführt. Bei der Abrechnung des Einspruchsverfahrens wird man nun auch die Besonderheiten des RVG beachten müssen, z. B. die Anrechnung von Gebühren für vorhergehende Tätigkeiten. Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) sind vollständig im Textteil der Ausgabe enthalten; die Tabelle zu § 13 RVG ersetzt die bisherige Tabelle E und kommt auch für das Einspruchsverfahren zur Anwendung. Weitere Änderungen der StBVV sind eingearbeitet. Insbesondere die Lockerung des Unterschriftserfordernisses des § 9 StBVV. Da Steuerberater nicht nur von der StBVV „leben“, sondern von einer Vielzahl weiterer Gebühren, die in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind, ist der Teil „Vereinbare Tätigkeiten“ ebenfalls an die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen angepasst worden. Wir haben die neue Ausgabe der „Steuerberatervergütung“ vorbereitet. Achtung: Sie wird erscheinen, sobald das Gesetzgebungsverfahren durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen ist, da hiervon das Inkrafttreten und somit auch die Anwendung abhängt. | |
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