29/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen heute ein weiteres neues Merkblatt zum Konjunkturpaket 2020 vorzustellen. Es ist sofort herunterladbar.

Folgende neue Merkblätter sind für Sie bestellbar:

  • Steuerliche Maßnahmen des Konjunkturpakets 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
  • Absenkung der Umsatzsteuer – Zur temporären Steuersatzsenkung 2020
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie – Zur coronabedingten Anpassung des Umsatzsteuersatzes
  • Corona-Soforthilfen für KMU – behalten, zurückzahlen, bestraft werden? – Das müssen Steuerberater wissen
 

 

Neues DWS-Merkblatt
Steuerliche Maßnahmen des Konjunkturpakets 2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Art.-Nr. 1961.1, Stand: 15.06.2020, 4 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 36,45 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1961.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 0,82 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich) | Art.-Nr. 1961.2, PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 72,90 € zzgl. 7 % USt

Nachdem mit dem sog. Ersten Corona-Steuerhilfegesetz erst kürzlich einige steuerliche Entlastungen, z. B. für die Gastronomie, beschlossen wurden, folgt mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz nun die Umsetzung der ersten steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets 2020 für die gesamte Wirtschaft. Die steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die auf die Entlastung der Unternehmen, von Familien, von Dienstwagenfahrern und v. a. von Verbrauchern abzielen, sind Gegenstand dieses neuen Merkblattes. Es ist auf dem aktuellen Stand und berücksichtigt den Regierungsentwurf zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 12.06.2020.

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Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Absenkung der Umsatzsteuer – Zur temporären Steuersatzsenkung 2020

Art.-Nr. 1960.1, Stand: 15.06.2020, 8 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 55,14 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1960.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 1,27 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich) | PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 110,28 € zzgl. 7 % USt

Zur Milderung der konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise wurde von der Regierungskoalition überraschend eine temporäre Absenkung von Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 verkündet.

Obwohl die Maßnahme noch nicht endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, müssen sich die Unternehmer umgehend mit den Auswirkungen und den Anpassungsnotwendigkeiten auseinandersetzen. Deshalb bieten wir Ihnen das Merkblatt bereits heute zum sofortigen Download an. Die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes erfasst alle Bereiche der Wirtschaft.

Von Anpassungen der Kassen- und Buchhaltungssysteme, Abgrenzungsfragen von über die Stichtage hinaus ausgeführte Leistungen bis hin zur Frage der zutreffend ausgestellten Rechnungen werden die Probleme und Handlungsnotwendigkeiten systematisch in dem neuen Merkblatt dargestellt.

Ihre Mandanten müssen alle unternehmensinternen Strukturen, die mit Eingangs- und Ausgangsleistungen zu tun haben, prüfen und hinterfragen. Das Merkblatt berücksichtigt den Entwurf des nunmehr vorliegenden BMF-Schreibens sowie den Regierungsentwurf zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und gibt den aktuellen Stand wieder.

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Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Umsatzsteuer in der Gastronomie – Zur coronabedingten Anpassung des Umsatzsteuersatzes

Art.-Nr. 1959.1, Stand: 15.06.2020, 5 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 36,45 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1959.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 0,82 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich) | PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 72,90 € zzgl. 7 % USt

Der Gesetzgeber hat nunmehr die schon seit vielen Jahren erhobene Forderung im Gastronomiebereich umgesetzt und senkt ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 den Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Gastromomen müssen nunmehr für voraussichtlich ein Jahr nicht zwischen „inhouse“ und „to go“ unterscheiden, sondern zwischen Speisen und Getränken. Neben den notwendigen Anpassungen zum 1. Juli 2020 müssen Ihre Mandanten darauf achten, dass keine zu hohe Umsatzsteuer in Rechnungen oder Bons ausgewiesen wird und bei der Vereinnahmung von Beträgen für Gutscheine eine korrekte Abrechnung erfolgt. Zudem müssen Ihre Mandanten nicht nur die auf ein Jahr befristete Absenkung der Umsätze auf den ermäßigten Steuersatz beachten, sondern auch auf die geplante befristete Absenkung des Regelsteuersatzes auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes auf 5 % vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.

Das neue brandaktuelle Merkblatt zeigt Ihnen und Ihren Mandanten die Anpassungsnotwendigkeiten auf, die nicht nur Gastronomiebetriebe betreffen, sondern auch für Caterer, Kantinen, Mensen und ähnliche Unternehmen zu Konsequenzen führen. Das Merkblatt ist sofort herunterladbar. Es ist ebenfalls auf dem aktuellen Stand. Es berücksichtigt den Entwurf des BMF-Schreibens sowie den Regierungsentwurf zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz.

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Neues DWs-Merkblatt
Corona-Soforthilfen für KMU – behalten, zurückzahlen, bestraft werden? – Das müssen Steuerberater wissen

Art.-Nr. 1956.1, Stand: 06/2020, 4 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 36,45 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1956.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 0,82 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich), PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 72,90 € zzgl. 7 % USt

Inzwischen sind vermehrt Fragen aufgekommen, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen Mandanten Corona-Soforthilfen beantragt und erhalten haben, obwohl möglicherweise die Voraussetzungen nicht vorlagen oder nicht mehr vorliegen. Sollen oder müssen Mandanten die Soforthilfen zurückzahlen? Riskieren sie obendrein ein Verfahren wegen Subventionsbetrug? Welche (Hinweis-)Pflichten bestehen für Steuerberaterinnen und Steuerberater? Das neue Merkblatt gibt Ihnen darauf erste Antworten sowie einen Musterhinweis, den Sie gegenüber Ihren Mandanten nutzen können.

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Die Merkblätter werden laufend aktualisiert. Möchten Sie auf diese Aktualisierungen direkt Zugriff haben? Nutzen Sie doch einfach die Vorteile der DWS-Merkblatt-Datenbank!
 


DWS-Merkblatt-Datenbank

Art.-Nr. MBDB, die jährliche Abonnementgebühr ist abhängig von der Anzahl der Berufsträger in der Betriebsstätte, ab 468,00 € zzgl. 7 % USt

TOP-TIPP: Abonnieren Sie die DWS-Merkblatt-Datenbank. Sobald ein Merkblatt fertiggestellt oder aktualisiert ist, wird es eingestellt und Sie haben sofort Zugriff auf die gesamten DWS-Merkblätter als PDF-Datei und als Word-Datei – nicht nur die Corona-Merkblätter, sondern alle Merkblätter.

Die Merkblätter können nach Bedarf mit Kanzleilogo oder Kanzleidaten in Textform individualisiert und per E-Mail an die Mandanten versandt werden. Die DWS-Merkblatt-Datenbank ist im Abonnement ausschließlich zur Verwendung für die jeweilige Betriebsstätte vorgesehen. Auf die Datenbank kann von allen PCs und mobilen Endgeräten der in der Bestellung angegebenen Betriebsstätte Zugriff genommen werden.

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