Sehr geehrte Damen und Herren,beim wichtigen Thema Umsatzsteuerabsenkung bieten wir Ihnen und Ihren Mandanten mit unseren zwei brandaktuellen Merkblättern die sofortige Unterstützung. In der Praxis zählt jeder Tag. Zudem bieten wir Ihnen mit unseren neuen Webinaren weitere Hilfestellung. Zu Beginn der Corona-Krise bestand eine große Unsicherheit. Vermutlich wurden deshalb die meisten Anträge auf Corona-Soforthilfen im guten Glauben gestellt, coronabedingt in einen Liquiditätsengpass zu geraten. Bei etlichen Empfängern von Corona-Soforthilfen zeigt sich aber, dass dies nicht oder nicht im erwarteten Umfang eingetreten ist. Es werden Überprüfungen erfolgen. Folgende neue Merkblätter sind für Sie bestellbar: - Corona-Soforthilfen für KMU – behalten, zurückzahlen, bestraft werden? – Das müssen Steuerberater wissen
- Absenkung der Umsatzsteuer – Zur temporären Steuersatzsenkung 2020
- Umsatzsteuer in der Gastronomie – Zur coronabedingten Anpassung des Umsatzsteuersatzes
Folgende neue Webinare sind für Sie buchbar: - Steueränderungen durch Corona zum 1. Juli 2020
- Absenkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020
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Neues DWS-Merkblatt Corona-Soforthilfen für KMU – behalten, zurückzahlen, bestraft werden? – Das müssen Steuerberater wissenArt.-Nr. 1956.1, Stand: 06/2020, 4 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 36,45 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1956.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 0,82 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich), PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 72,90 € zzgl. 7 % USt | |
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| Inzwischen sind vermehrt Fragen aufgekommen, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen Mandanten Corona-Soforthilfen beantragt und erhalten haben, obwohl möglicherweise die Voraussetzungen nicht vorlagen oder nicht mehr vorliegen. Sollen oder müssen Mandanten die Soforthilfen zurückzahlen? Riskieren sie obendrein ein Verfahren wegen Subventionsbetrug? Welche (Hinweis-)Pflichten bestehen für Steuerberater? Das neue Merkblatt gibt Ihnen darauf erste Antworten sowie einen Musterhinweis, den Sie gegenüber Ihren Mandanten nutzen können. |
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Neues DWS-Merkblatt Absenkung der Umsatzsteuer – Zur temporären Steuersatzsenkung 2020Art.-Nr. 1960.1, Stand: 06/2020, 8 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 55,14 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1960.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 1,27 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich) | PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 110,28 € zzgl. 7 % USt | |
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| Zur Milderung der konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise wurde von der Regierungskoalition überraschend eine temporäre Absenkung von Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 verkündet. Obwohl die Maßnahme noch nicht endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, müssen sich die Unternehmer umgehend mit den Auswirkungen und den Anpassungsnotwendigkeiten auseinandersetzen. Deshalb bieten wir Ihnen das Merkblatt bereits heute zum sofortigen Download an. Die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes erfasst alle Bereiche der Wirtschaft. Von Anpassungen der Kassen- und Buchhaltungssysteme, Abgrenzungsfragen von über die Stichtage hinaus ausgeführte Leistungen bis hin zur Frage der zutreffend ausgestellten Rechnungen werden die Probleme und Handlungsnotwendigkeiten systematisch in dem neuen Merkblatt dargestellt. Ihre Mandanten müssen alle unternehmensinternen Strukturen, die mit Eingangs- und Ausgangsleistungen zu tun haben, prüfen und hinterfragen. Die Zeit drängt. Informieren Sie Ihre Mandanten rechtzeitig! |
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Neues DWS-Merkblatt Umsatzsteuer in der Gastronomie – Zur coronabedingten Anpassung des UmsatzsteuersatzesArt.-Nr. 1959.1, Stand: 06/2020, 5 Seiten, PDF-Datei: 1 Expl. 36,45 € zzgl. 7 % USt | Art.-Nr. 1959.2, Print mit Kanzleidaten: 1 Expl. 0,82 € zzgl. 7 % USt (Bestellung ab 50 Expl. möglich) | PDF-Datei mit Kanzleidaten: 1 Expl. 72,90 € zzgl. 7 % USt | |
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| Sie haben Mandanten, die in der Gastronomie tätig sind? Der Gesetzgeber hat nunmehr die schon seit vielen Jahren erhobene Forderung im Gastronomiebereich umgesetzt und senkt ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 den Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Gastromomen müssen nunmehr für voraussichtlich ein Jahr nicht zwischen „inhouse“ und „to go“ unterscheiden, sondern zwischen Speisen und Getränken. Neben den notwendigen Anpassungen zum 1. Juli 2020 müssen Ihre Mandanten darauf achten, dass keine zu hohe Umsatzsteuer in Rechnungen oder Bons ausgewiesen wird und bei der Vereinnahmung von Beträgen für Gutscheine eine korrekte Abrechnung erfolgt. Zudem müssen Ihre Mandanten nicht nur die auf ein Jahr befristete Absenkung der Umsätze auf den ermäßigten Steuersatz beachten, sondern auch auf die geplante befristete Absenkung des Regelsteuersatzes auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes auf 5 % vom 1. Juli 2020 bis 31.12.2020. Das neue brandaktuelle Merkblatt zeigt Ihnen und Ihren Mandanten die Anpassungsnotwendigkeiten auf, die nicht nur Gastronomiebetriebe betreffen, sondern auch für Caterer, Kantinen, Mensen und ähnliche Unternehmen zu Konsequenzen führen. Das Merkblatt ist sofort herunterladbar. Auch hier drängt die Zeit! |
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Diese drei Merkblätter und alle weiteren DWS-Merkblätter finden Sie in der DWS-Merkblatt-DatenbankArt.-Nr. MBDB, die jährliche Abonnementgebühr ist abhängig von der Anzahl der Berufsträger in der Betriebsstätte, ab 468,00 € zzgl. 7 % USt
TOP-TIPP: Abonnieren Sie doch einfach die DWS-Merkblatt-Datenbank. Sobald ein Merkblatt fertiggestellt ist, wird es eingestellt und Sie haben sofort Zugriff auf die gesamten DWS-Merkblätter als PDF-Datei und als Word-Datei – nicht nur auf die Corona-Merkblätter, sondern auf alle Merkblätter. Die Merkblätter können nach Bedarf mit Kanzleilogo oder Kanzleidaten in Textform individualisiert und per E-Mail an die Mandanten versandt werden. Die DWS-Merkblatt-Datenbank ist im Abonnement ausschließlich zur Verwendung für die jeweilige Betriebsstätte vorgesehen. Auf die Datenbank kann von allen PCs und mobilen Endgeräten der in der Bestellung angegebenen Betriebsstätte Zugriff genommen werden. | |
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Neue DWS-Webinare zum Corona-Konjunkturpaket bei DWS-OnlineSeien Sie schnell und sichern Sie sich jetzt noch zum Einführungspreis von 60 € zzgl. USt einen der letzten Plätze für unsere neuen, interaktiven Webinare. | |
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| Steueränderungen durch Corona zum 1. Juli 2020 Freitag, 12.06.2020, 9:30-11 Uhr (wenige Restplätze) Mittwoch, 17.06.2020, 9:30-11 Uhr
Absenkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020Montag, 15.06.2020, 10-12 Uhr (ausgebucht!) Montag, 15.06.2020, 14-16 Uhr (ausgebucht!) Dienstag, 16.06.2020, 14-16 Uhr (wenige Restplätze) Mittwoch, 17.06.2020, 14-16 Uhr Donnerstag, 18.06.2020, 10-12 Uhr |
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Bleiben Sie gesund! Ihr DWS-Verlag | |
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| Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an!Annette Berschik E-Mail: berschik@dws-verlag.de Telefon: 030 / 28 88 56 - 6 Telefax: 030 / 28 88 56 - 70 |
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DWS Steuerberater Medien GmbH Behrenstraße 42 | 10117 Berlin Postfach 02 35 53 | 10127 Berlin Tel.: +49 (030) 28 88 56 -6 Fax: +49 (030) 28 88 56 -70 info@dws-medien.de www.dws-medien.de |
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| Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 80508 Geschäftsführerin: RAin Claudia Nölle Stellv. Geschäftsführerin: Dipl.-Kffr. Julia von Essen Beiratsvorsitzender: Prof. Dr. Hartmut Schwab, Dipl.-Ök., StB/FB f. Internat. StR |
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