26/2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt, um die Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Die wohl größte Überraschung ist die Senkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020. Welche Punkte das Maßnahmenpaket enthält, was das für die Praxis bedeutet und wo jetzt dringender Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie in unseren neuen Webinaren.

Bleiben Sie gesund!
Ihr DWS-Team

 

 

Steueränderungen durch Corona zum 1. Juli 2020


 

Das Webinar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das Corona-Steuerhilfegesetz sowie das Konjunkturpaket:

I. Änderungen durch das Corona-Steuerhilfegesetz

    1. Steuersatzsenkung für die Gastronomie
    2. Verlängerung der Übergangsfrist § 2b UStG
    3. steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
    4. verlängerte Rückwirkungszeiträume bei Umwandlungen
    5. weitere Empfehlungen des Finanzausschusses

 

II. Änderungen durch das Konjunkturprogramm 2020/2021

    1. geänderte Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020
    2. Erweiterung stl. Verlustrücktrag
    3. degressive AfA in 2020/2021
    4. Erhöhung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    5. weitere außersteuerliche Maßnahmen (Kinderbonus, E-Auto-Prämie, EEG-Umlage etc.)

Datum: Freitag, 12. Juni um 9:30 Uhr
Voraussichtliche Dauer: ca. 90 Minuten
Teilnahmegebühr: 60,00 EUR netto zzgl. gesetzl. USt

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Absenkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020


 

Die kurzfristige Senkung der Umsatzsteuer sorgt für erheblichen Aufwand in der Praxis. Verträge müssen umgeschrieben, Gutscheine geändert, Rechnungen und Kassensysteme angepasst werden. Unser Webinar greift die wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit der Senkung der Umsatzsteuer auf und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.

I. Geänderte Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020

    1. Absenkung der Steuersätze
    2. Zeitliche Abgrenzung der Leistungen
    3. Anzahlungen und Vorauszahlungen
    4. Rechnungsstellung und Rechnungsberichtigung
    5. Handlungsbedarf bei Dauerverträgen / langfristigen Verträgen
    6. Sonderfall Teilleistungen
    7. Änderung Gesamtpreis durch Steuersatzänderung?
    8. Sonderfall Gutscheine

 

II. Steuersatzsenkung für die Gastronomie 1.7.2020 bis 30.6.2021

    1. Leistungen die für 1 Jahr dem ermäßigten Steuersatz unterliegen
    2. Leistungen für die weiterhin der Regelsteuersatz gilt

 

III. Umsetzung der Steuersatzänderungen in der Praxis

    1. Empfehlungen für die Buchhaltung
    2. Vorgehen bei Ist-Versteuerung
    3. Vorgehen bei Entgeltminderungen
    4. Praxisbeispiele für Teilleistungen
    5. Brennpunkt Werklieferungen – vor allem Baugewerbe/Handwerker
    6. Was passiert mit bereits geleisteten Anzahlungen?
    7. Unberechtigter Steuerausweis und Rechnungsberichtigung
    8. Beispiele aus verschiedenen Branchen
    9. Dauerleistungen, Abonnements, Jahreskarten etc.
    10. Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen

Datum: Montag, 15. Juni um 14:00 Uhr
Voraussichtliche Dauer: ca. 120 Minuten
Teilnahmegebühr: 60,00 EUR netto zzgl. gesetzl. USt

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Außerdem für Sie geplant:

Asset-Protection – Wie schütze ich das Vermögen vor dem Zugriff Dritter?


 

Nicht nur die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sicher geglaubte Vermögenswerte – die Gefahr von unkontrollierbaren beruflichen Compliance-Inanspruchnahmen und Insolvenzrisiken wächst! Umso wichtiger wird es, sich Gedanken zu machen, wie man Vermögenswerte in einen sicheren Hafen transferiert und Haftungsbrandmauern errichtet.

In dem Webinar werden Gestaltungsinstrumente dargestellt, die diesem Ziel der Asset Protection dienen, z.B. Allgemeine Strategien zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken, Rechtsformänderung für Unternehmen, Schenkungen innerhalb der Familie, Ehegüterstandschaukel, Familienstiftung, Vollmachten u.v.m.

Datum: Dienstag, 16. Juni um 10:00 Uhr
Voraussichtliche Dauer: ca. 60 Minuten
Teilnahmegebühr: 60,00 EUR netto zzgl. gesetzl. USt

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Alles, was Sie für die Teilnahme am Webinar benötigen, ist ein PC oder Tablet mit aktuellem Browser und Internetverbindung. Für die Anmeldung nutzen Sie auf unserer Website einfach die Option "Vorbestellen" und führen Sie den Kaufvorgang wie gewohnt durch – schon sind Sie offiziell registriert und erhalten per E-Mail einen Teilnahme-Link zum jeweiligen Webinar!

Auf der Seite www.zoom.us/test können Sie gern einen Techniktest durchführen und die Zoom-App installieren, damit Sie zum Termin sicher sein können und Ihre ganze Aufmerksamkeit dem Webinar gilt.

Wenn Sie Probleme beim Verbindungsaufbau haben, wenden Sie sich bitte sofort an uns, so dass wir helfen können. Bei technischen Problemen oder Nichterfüllung der technischen Anforderungen Ihrerseits, welche nicht durch die DWS Steuerberater Medien GmbH verursacht wurden, können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Falls Sie darüberhinausgehende Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

 

 

Die DWS-Webinare: Immer am schnellsten informiert!


 

Falls Sie an den Live-Terminen unserer bereits stattgefundenen Webinare verhindert waren, haben Sie die Möglichkeit, die Webinare inklusive der Folien zum Vortrag als Video-Aufzeichnungen für jeweils 60 Euro zu erwerben. Somit haben Sie auf die gewonnenen neuen Informationen von überall 24/7 Zugriff.

Folgende Webinar-Aufzeichnungen können Sie direkt auf unserer Website erwerben:

  • Kurzarbeit in der Corona-Krise
  • Steuer- und sozialersicherungsrechtliche Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise
  • Mietrecht in der Corona-Krise
  • Corona erfordert es: Digitale Kanzleiprozesse Teil 1
  • Corona erfordert es: Digitale Kanzleiprozesse Teil 2
  • Corona-Krise – Aktuelles steuerliches Update
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    Schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an!

    Ulrike Thiess
    E-Mail: thiess@dws-steuerberater-online.de
    Telefon: 030 / 28 88 56 75
    Telefax: 030 / 28 88 56 71

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