08/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterstützen Sie mit unserem neuen Merkblatt Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.

Angesichts der zum 30.06.2020 ablaufenden Übergangsfrist sind Nutzer und Intermediäre gut beraten, potenziell meldepflichtige Gestaltungen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt zu erfassen, zu analysieren und zu dokumentieren und die Meldungen vorzubereiten. Das Merkblatt beschreibt anschaulich, wer Nutzer und Intermediäre sind.

Folgende neue Produkte haben wir für Sie aufgelegt:

  • Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – Neue Herausforderungen für Berater und Steuerpflichtige
  • Umwandlung einer persönlichen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaftsstruktur - Mit dem Holdingkonzept Steuern sparen
  • Vorsteuerabzug – Zuordnung zum Unternehmen

Neues DWS-Merkblatt
Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – Neue Herausforderungen für Berater und Steuerpflichtige

Art.-Nr. 1890, Stand: 02/2020, 14 Seiten, ab 2 Expl. je 10,51 €, ab 5 Expl. je 4,95 €, ab 10 Expl. je 3,13 €, ab 50 Expl. je 2,92 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1890.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. 7 % USt

Unter dem Eindruck der anhaltenden Diskussion um grenzüberschreitende aggressive Steuergestaltungen sowie der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ hatte die EU am 25.05.2018 eine Richtlinie beschlossen, welche die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorsieht. Die neuen Anzeigepflichten wurden vom deutschen Gesetzgeber fristgerecht Ende 2019 umgesetzt. Sie stellen eine große Herausforderung nicht nur für Berater, sondern auch für die Steuerpflichtigen selbst dar. Denn hat der Steuerpflichtige eine Gestaltung selbst konzipiert, einen Intermediär ohne Nexus zur EU engagiert oder einen Intermediär nicht von der Verschwiegenheit entbunden, dann trifft ihn die Mitteilungspflicht zumindest teilweise selbst.

Das neue Merkblatt gibt Ihnen und Ihren Mandanten einen praxisorientierten Überblick über die neuen Regelungen. Es unterstützt Prozesse aufzusetzen, die sicherstellen, dass potenziell meldepflichtige Gestaltungen identifiziert sowie rechtzeitig, richtig und vollständig gemeldet werden.

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Aktualisierte Kommentierte DWS-Checkliste
Umwandlung einer persönlichen Beteiligung in eine Kapitalgesellschaftsstruktur – Mit dem Holdingkonzept Steuern sparen

Art.-Nr. 1031, Stand: 01/2020, 16 Seiten, 1 Expl. 25,21 €, ab 5 Expl. je 5,38 €, ab 10 Expl. je 4,62 € zzgl. 19 % USt

Im Regelfall werden die Geschäftsanteile der GmbH durch diejenigen Personen gehalten, die das Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Nach derzeitigem Steuerrecht werden Gewinnausschüttungen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % und die Veräußerungsgewinne von GmbH-Anteilen im Privatvermögen im Rahmen des § 17 EStG nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Es gibt Fälle, in denen der Gesellschafter die Gewinnausschüttung und/oder einen etwaigen Veräußerungsgewinn nicht für sich persönlich verwenden möchte, sondern investiert halten will. In diesem Fall wären die steuerlichen Belastungen wesentlich geringer, wenn er die Anteile nicht unmittelbar im Privatvermögen hält, sondern mittelbar über eine allein ihm gehörende weitere Kapitalgesellschaft (persönliche Holding-Struktur).

Die aktualisierte Kommentierte Checkliste befasst sich mit der Frage, wie eine solche persönliche Holdingstruktur funktioniert, wie sie buchwertneutral hergestellt werden kann und welche Voraussetzungen und Folgen zu beachten sind.

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Neues DWS-Merkblatt
Vorsteuerabzug – Zuordnung zum Unternehmen

Art.-Nr. 1895, Stand: 02/2020, 6 Seiten, ab 2 Expl. je 6,07 €, ab 5 Expl. je 3,27 €, ab 10 Expl. je 2,29 €, ab 50 Expl. je 1,68 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1895.1, 1 Expl. 123,36 € zzgl. 7 % USt

Die Frage der Zuordnung vor allem gemischtgenutzter Gegenstände zum Unternehmen ist eine in der Praxis häufig etwas vernachlässigte erste Stufe zur Ermittlung der Vorsteuerabzugs, welche neben einigen zu beachtenden Stolperfallen auch Gestaltungspotenzial bietet.

Zu beachten sind vor allem die Ausschlussfrist für die Zuordnungsentscheidung zum 31.07. des Folgejahres, die Besonderheiten bei Gebäuden und die Gestaltungsmöglichkeiten beim Einkauf gemischtgenutzter Gegenstände ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

Informieren Sie Ihre Mandanten mit dem neuen Merkblatt! Es bietet einen praxisnahen Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Zuordnung zum Unternehmen, Ausnahmen und Besonderheiten und zu beachtende Fristen.

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