43/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Finanzbeamte können ohne Vorankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten die Geschäftsräume bei den Mandanten des Steuerberaters im Rahmen der Kassen-Nachschau betreten, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassen zu prüfen. Die Finanzverwaltung macht die Datenvorsysteme (Registrierkassen, elektronische Waagen, Taxameter etc.) immer häufiger zum Prüfungsschwerpunkt bei einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau. Die steuerlichen Anforderungen an eine Kassenführung werden laufend angepasst und verschärft.

Machen Sie Ihre Mandanten fit zum Jahresende. Unsere Kassen-Produkte berücksichtigen das BMF-Schreiben vom 6.11.2019 und geben den aktuellen Stand wieder.

Folgende Produkte haben wir für Sie aufgelegt:

  • Kasseneinnahmen – Fehler vermeiden! – Wichtige praktische Hinweise für Betriebe mit hohen Bareinnahmen
  • Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR
  • Kassengesetz 2020 – Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Kassen-Nachschau
  • Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen
  • Erläuterungen zur Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen
  • Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen
  • Erläuterungen zum Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen

Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Kasseneinnahmen – Fehler vermeiden! – Wichtige praktische Hinweise für Betriebe mit hohen Bareinnahmen

Art.-Nr. 1679, Stand: 11/2019, 4 Seiten, ab 2 Expl. je 4,86 €, ab 5 Expl. je 2,13 €, ab 10 Expl. je 1,47 €, ab 50 Expl. je 1,21 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1679.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

Es gibt eine sehr große Anzahl bargeldintensiver Betriebe aus den unterschiedlichsten Branchen. Betriebe mit einem hohen Anteil an Bareinnahmen sind aus Sicht der Finanzverwaltung Hochrisikobetriebe, da die Gefahr sehr groß ist, dass nicht alle Einnahmen versteuert werden. Bargeldintensive Betriebe werden intensiv von der Finanzverwaltung geprüft. Zunehmend kommen neue Prüfungsmethoden aus dem Bereich der digitalen Datenanalyse zum Einsatz. Speziell geschulte Kassenprüfer kennen sich bestens mit der Kassentechnik aus. Viele Fehler bei der Kassenführung resultieren aus Unwissenheit und wären durchaus vermeidbar.

Das aktualisierte Merkblatt gibt kompakt wichtige praktische Hinweise für Betriebe mit hohen Bareinnahmen und erläutert die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Kassenführung. Es zeigt auf einen Blick die wichtigsten Änderungen im Zeitablauf.

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Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR

Art.-Nr. 1834, Stand: 11/2019, 6 Seiten, ab 2 Expl. je 5,79 €, ab 5 Expl. je 2,93 €, ab 10 Expl. je 2,07 €, ab 50 Expl. je 1,52 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1834.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

Verstöße gegen die Einzelaufzeichnungspflicht können dazu führen, dass die Buchführung verworfen wird und es zur Schätzung oder anderen Zwangsmitteln kommt. Die Erfüllung der sich aus § 146 Abs. 1 AO ergebenden Einzelaufzeichnungspflicht beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen oder einer offenen Ladenkasse ist daher von grundlegender Bedeutung.

Welche Anforderungen muss der Steuerpflichtige erfüllen, um dem Gesetz Genüge zu tun? Das aktualisierte Merkblatt informiert ausführlich zu den Einzelaufzeichnungspflichten bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse bzw. einer PC-Kasse oder einer offenen Ladenkasse.

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Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Kassengesetz 2020 – Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme

Art.-Nr. 1776, Stand: 11/2019, 12 Seiten, ab 2 Expl. je 8,60 €, ab 5 Expl. je 4,19 €, ab 10 Expl. je 2,66 €, ab 50 Expl. je 2,51 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1776.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

Mängel bei der Kassenführung oder die Nichtvorlage der Kassendaten können erhebliche Auswirkungen bei einer Außenprüfung durch die Finanzverwaltung haben (z. B. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen). Weitere Maßnahmen wurden durch den Gesetzgeber eingeführt. So gibt es seit 2018 die Möglichkeit einer unangekündigten Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung überprüfen zu können. Mängel in der Kassenbuchführung können so schneller und effizienter durch die Finanzverwaltung aufgedeckt werden. Werden Feststellungen getroffen, werden die Prüfungsdienste zur Vollprüfung übergehen.

Was ist ab dem 1.1.2020 zu beachten? Das aktualisierte Merkblatt zeigt das anschaulich auf. Es bietet Ihnen und Ihren Mandanten ein wichtiges Upgrade.

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Neuer DWS-Flyer
Kassen-Nachschau

Art.-Nr. 182, Stand: 10/2019, 6 Flyer-Seiten, ab 10 Expl. je 0,93 €, ab 25 Expl. je 0,89 €, ab 50 Expl. je 0,84 €, zzgl. 7 % USt

Sie wollen Ihre Mandanten speziell zum Thema Kasssen-Nachschau sensibilisieren?

Mit dem neuen Flyer informieren Sie leicht und verständlich.

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Kennen Sie unsere weiteren Organisationshilfen?

Eine wichtige Organisationshilfe für Registrierkassen ist der Vordruck Nr. 1116 „Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen“. Wesentliche Anforderungen zum Umgang mit elektronischen Registrierkassen werden auch in den Erläuterungen zum Vordruck im Merkblatt Nr. 1116H „Erläuterungen zur Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen“ dargestellt.

DWS-Vordruck
Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen

 

Art.-Nr. 1116, Stand: 1/2018, 1 Seite, 50 Expl. 16,81 €, 100 Expl. 26,90 €, 500 Expl. 92,00 zzgl. 19 % USt

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DWS-Merkblatt
Erläuterungen zur Kassenabstimmung mit Zählprotokoll für Registrierkassen

Art.-Nr. 1116H, Stand: 7/2018, 4 Seiten, ab 10 Expl. je 1,40 €, ab 50 Expl. je 0,37 €, ab 100 Expl. je 0,30 zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1116H.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

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Auch bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse sind Regeln zu beachten. Unbedingt ist der Endbestand der offenen Ladenkasse auszuzählen. Dazu empfiehlt sich zur Dokumentation und Nachweisführung ein Zählprotokoll. Der Vordruck Nr. 1115 „Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen“ wird als Orientierungshilfe empfohlen. Wichtige Hinweise enthält auch das Merkblatt Nr. 1115H „Erläuterungen zum Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen“.

DWS-Vordruck
Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen

 

Art.-Nr. 1115, Stand: 1/2018, 1 Seite, 50 Expl. 16,81 €, 100 Expl. 26,90 €, 500 Expl. 92,00 zzgl. 19 % USt

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DWS-Merkblatt
Erläuterungen zum Kassenbericht mit Zählprotokoll für offene Ladenkassen

Art.-Nr. 1115H, Stand: 7/2018, 4 Seiten, ab 10 Expl. je 1,40 €, ab 50 Expl. je 0,37 €, ab 100 Expl. je 0,30 zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1115H.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

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