38/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie Steuerberatungsverträge bei sich im Einsatz? Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab.

Folgende Vordrucke haben wir für Sie aufgelegt:

  • Steuerberatungsvertrag (Langversion)
  • Steuerberatungsvertrag (Kurzversion)
  • Auftrag
  • Vertrag für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Zustimmungserklärung
  • Vergütungsvereinbarung (umfassend)
  • Vergütungsvereinbarung (Zeitgebühr)
  • Steuerberatungsvertrag - Pauschalvergütung

DWS-Vordruck
Steuerberatungsvertrag (Langversion)

Art.-Nr. 1b, Stand: 07/2018, 4 Seiten, 20 Expl. 20,17 €, 40 Expl. 25,22 € zzgl. 19 % USt; jeder Bestellung wird das achtseitige Hinweisblatt Nr. 1001 beigefügt

Die Steuerberatungsverträge (Vordrucke Nr. 1b Langversion und 1c Kurzversion) regeln die allgemeinen Vertragsbeziehungen zwischen dem StB und dem Auftraggeber (Mandanten). Der Unterschied zwischen der Lang- und der Kurzversion dieses Vertragstypus besteht zunächst darin, dass sich die Kurzversion darauf beschränkt, lediglich diejenigen rechtlichen Aspekte anzusprechen, die sich nicht direkt aus dem Gesetz ergeben. Die Angaben in der Langversion dienen insoweit der Klarstellung.

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DWS-Vordruck
Steuerberatungsvertrag (Kurzversion)

Art.-Nr. 1c, Stand: 05/2018, 2 Seiten, 20 Expl. 15,97 €, 40 Expl. 21,84 € zzgl. 19 % USt; jeder Bestellung wird das achtseitige Hinweisblatt Nr. 1001 beigefügt

Eine weitere Unterscheidung zur Langversion ergibt sich daraus, dass die Kurzversion Nr. 1c keinen Unterpunkt „Pflichten des Mandanten“ (z. B. zur rechtzeitigen Vorlage der Belege) enthält. Zwar ist es möglich, solche Pflichten zu statuieren, und dies mag auch in gewisser Weise geeignet sein, den Mandanten etwas zu disziplinieren. Rechtlich ist das Statuieren dieser Pflichten jedoch fragwürdig, denn was passiert, wenn der Mandant sich nicht daran hält? In dem Moment, in dem der StB ihn auf diese vertraglichen Pflichten hinweist, wird der Mandant im Zweifel den Vertrag kündigen, was in aller Regel ohne Frist möglich ist.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die Langversion Nr. 1b gegen eine unverschlüsselte Kommunikation ausspricht. Im Gegensatz dazu findet sich in der Kurzversion Nr. 1c die Möglichkeit, einer unverschlüsselten Kommunikation durch Ankreuzen zuzustimmen.

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Auftrag

Art.-Nr. 41, Stand: 07/2018, 2 Seiten, 20 Expl. 15,97 €, 40 Expl. 21,84 € zzgl. 19 % USt; jeder Bestellung wird das achtseitige Hinweisblatt Nr. 1001 beigefügt

Führen Sie als StB Arbeiten durch, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, haben Sie grundsätzlich auch keinen Vergütungsanspruch. Das betrifft auch Vor- und Zusatzarbeiten: Ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn Ihr Mandant Ihnen einen ausdrücklichen, zusätzlichen Auftrag für deren Durchführung erteilt hat. Als StB tragen Sie die Beweislast in Bezug auf das Vorliegen einer Auftragserteilung seitens des Mandanten. Mit Hilfe des zweiseitigen "Auftrags" können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren.

Damit die AGB – wie im letzten Teil des Auftrags angesprochen – Geltung haben, müssen sie mit dem Mandanten vereinbart, d. h. zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Die sicherste Variante ist dabei die, dass nicht nur der Vertrag selbst, sondern auch die dem Vertrag beigefügten AGB vom Mandanten unterschrieben werden. Insoweit empfiehlt sich bei Neumandaten die Verwendung des Vordrucks Nr. 5.2 AGB mit Zustimmungserklärung.

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Vertrag für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen

Art.-Nr. 30, Stand: 09/2019, 2 Seiten, 2 Expl. 9,24 € zzgl. 19 % USt; jeder Bestellung wird das achtseitige Hinweisblatt Nr. 1001 beigefügt

Der Vordruck Nr. 30 ist ein Spezialvertrag ausschließlich für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen. Hilfsweise können diese Tätigkeiten auch in dem allgemeinen Steuerberatungsvertrag (Vordrucke Nrn. 1b + 1c) vereinbart werden. Der Spezialvertrag für betriebswirtschaftliche Beratung dient dazu, bezüglich des Honorars und der Auftragserfüllung spezieller auf die Besonderheiten der betriebswirtschaftlichen Beratung einzugehen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Art.-Nr. 5.1, Stand: 07/2018, 2 Seiten, 50 Expl. 21,01 €, 100 Expl. 37,82 €, 500 Expl. 151,30 € zzgl. 19 % USt

Die AGB sind mit Stand 07/2018 erhältlich. Jeder Bestellung wird das achtseitige Hinweisblatt Nr. 1001 beigefügt.

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DWS-Vordruck
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Zustimmungserklärung

Art.-Nr. 5.2, Stand: 07/2018, 2 Seiten, 50 Expl. 21,01 €, 100 Expl. 37,82 €, 500 Expl. 151,30 € zzgl. 19 % USt

Der Vordruck Nr. 5.2 enthält den Inhalt des Vordruckes Nr. 5.1 und zusätzlich bietet er die Möglichkeit, dass der Mandant erklärt, dass er die AGB gelesen hat, dass sie ihm erläutert, mit ihm Alternativen erörtert und ihm alle gestellten Fragen umfassend und ausreichend beantwortet wurden, so dass er sie daraufhin durch seine Unterschrift vollinhaltlich anerkennt. Zur Dokumentation der Zustimmung eignet sich somit der Vordruck Nr. 5.2.

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Hinweise:

Die AGB können Sie im Online-Shop unter www.dws-verlag.de ab einer Menge von 250 Expl. mit Eindruck der Haftungssumme oder mit Eindruck der Haftungssumme und der Kanzleidaten bestellen.

Die AGB sind ebenso als individualisierte PDF-Datei im Jahres-Abonnement im Online-Shop sofort herunterladbar. Die PDF-Datei ist nur für die eine Betriebsstätte nutzbar. Sie können die AGB dann ausdrucken und/oder in Ihre digitalen Dokumente einbinden und/oder an Ihre Mandanten weiterleiten. Der Preis ist abhängig von der Berateranzahl in der Betriebsstätte. Eine Aktualisierung der AGB während des Jahres ist im Preis enthalten.

 

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Vergütungsvereinbarung

Umfassend: Art.-Nr. 4, Stand: 05/2019, 1 Seite, 20 Expl. 10,92 €, 40 Expl. 16,80 € zzgl. 19 % USt
Zeitgebühr: Art.-Nr. 4b, Stand: 06/2018, 1 Seite, 20 Expl. 10,92 €, 40 Expl. 16,80 € zzgl. 19 % USt

Ohne besondere Vereinbarung ergibt sich die Vergütung direkt aus dem Gesetz. Nur für den Fall, dass eine hiervon abweichende (nicht zwingend höhere) Vergütung vereinbart werden soll, muss dies gemäß § 3 Abs. 1 des Steuerberatungsvertrages Nr. 1b in einer gesonderten Vereinbarung erfolgen. Dies kann durch entsprechendes Ankreuzen im Steuerberatungsvertrag Nr. 1b festgehalten werden.

Soweit höhere oder niedrigere als die gesetzlichen Gebühren vereinbart werden, bedarf es gemäß § 4 StBVV der Erklärung des Mandanten in Textform. Hier bietet sich die Verwendung der Vordrucke Nr. 4 „Vergütungsvereinbarung (umfassend)“ oder Nr. 4b „Vergütungsvereinbarung (Zeitgebühr)“ an.

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Steuerberatungsvertrag - Pauschalvergütung

Art.-Nr. 2b, Stand: 09/2019, 2 Seiten, 20 Expl. 15,97 €, 40 Expl. 21,84 € zzgl. 19 % USt

Der Steuerberatungsvertrag - Pauschalvergütung Nr. 2b regelt allein die Frage der Vergütung und der Laufzeit, nicht aber die der sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten. Insoweit ist es zwingend erforderlich, dieses Vertragsmuster immer zusammen mit den AGB Nrn. 5.1 oder 5.2 bzw. mit einem Steuerberatungsvertrag Nrn. 1b oder 1c zu verwenden.

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Hinweis:

Die Steuerberatungsverträge, die AGB und die Vergütungsvereinbarungen sind auch in englischer Sprache erhältlich.

 

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Annette Berschik
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