30/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

die steuerlichen Anforderungen an eine Kassenführung werden laufend angepasst und verschärft. Hierzu gehören nicht nur das Kassenbuch oder der Kassenbericht, sondern auch die Aufbewahrungspflichten von Daten der Registrierkasse. Auch die Einzelaufzeichnungspflicht und die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und Barausgaben sind zu beachten. Die Finanzverwaltung macht die Datenvorsysteme (Registrierkassen, elektronische Waagen, Taxameter etc.) immer häufiger zum Prüfungsschwerpunkt bei einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau.

Folgende Produkte haben wir für Sie neu aufgelegt:

  • Kassengesetz 2020 - Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme
  • Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR

Neues DWS-Merkblatt
Kassengesetz 2020 - Upgrade Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme

Art.-Nr. 1776, Stand: 08/2019, 12 Seiten, ab 2 Expl. je 8,60 €, ab 5 Expl. je 4,19 €, ab 10 Expl. je 2,66 €, ab 50 Expl. je 2,51 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1776.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

Mängel bei der Kassenführung oder die Nichtvorlage der Kassendaten können erhebliche Auswirkungen bei einer Außenprüfung durch die Finanzverwaltung haben (z. B. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen). Weitere Maßnahmen wurden durch den Gesetzgeber eingeführt. So gibt es seit 2018 die Möglichkeit einer unangekündigten Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung überprüfen zu können. Mängel in der Kassenbuchführung können so schneller und effizienter durch die Finanzverwaltung aufgedeckt werden. Werden Feststellungen getroffen, werden die Prüfungsdienste zur Vollprüfung übergehen. Ab 01.01.2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassensysteme) eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung enthalten, es besteht eine Meldepflicht für Kassensysteme an die Finanzverwaltung und ab diesem Zeitpunkt hat der Unternehmer eine Belegausgabepflicht. Das neue Merkblatt bietet Ihnen und Ihren Mandanten ein Upgrade und hilft Fehler zu vermeiden!

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Aktualisiertes DWS-Merkblatt
Einzelaufzeichnungspflichten bei Kassen (elektronische Registrierkassen und offene Ladenkassen) bei Buchführungspflicht und EÜR

Art.-Nr. 1834, Stand: 07/2019, 6 Seiten, ab 2 Expl. je 5,79 €, ab 5 Expl. je 2,93 €, ab 10 Expl. je 2,07 €, ab 50 Expl. je 1,52 € zzgl. 7 % USt | PDF-Datei* zum Download, Art.-Nr. 1834.1, 1 Expl. 100,84 € zzgl. 19 % USt

Verstöße gegen die Einzelaufzeichnungspflicht können dazu führen, dass die Buchführung verworfen wird und es zur Schätzung oder anderen Zwangsmitteln kommt. Die Erfüllung der sich aus § 146 Abs. 1 AO ergebenden Einzelaufzeichnungspflicht beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen oder einer offenen Ladenkasse ist daher von grundlegender Bedeutung.

Welche Anforderungen muss der Steuerpflichtige erfüllen, um dem Gesetz Genüge zu tun? Das aktualisierte Merkblatt informiert Sie ausführlich zu den Einzelaufzeichnungspflichten bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse bzw. einer PC-Kasse oder einer offenen Ladenkasse.

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