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Die neuen Auflagen der Vordrucke enthalten einen Hinweis, dass Steuerberater in außergerichtlichen Angelegenheiten auch geringere Gebühren vereinbaren dürfen als die gesetzlichen, wenn die Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
Darauf wird in unserem achtseitigen Merkblatt zur Verwendung der neuen Vordrucke hingewiesen. Dieses Hinweisblatt für den Praxisinhaber mit der Art.-Nr. 1001 kann gratis im Online-Shop heruntergeladen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Art.-Nr. 5.1, 2 Seiten, 50 Expl. 19,75 €, 100 Expl. 34,45 €, 500 Expl. 138,66 € zzgl. 19 % USt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (mit Zustimmungserklärung)
Art.-Nr.5.2, 2 Seiten, 50 Expl. 19,75 €, 100 Expl. 34,45 €, 500 Expl. 138,66 € zzgl. 19 % USt

Steuerberatungsvertrag (Langversion) einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Art.-Nr. 1b, 4 Seiten, 20 Expl. 19,50 €, 40 Expl. je 24,53 € zzgl. 19 % USt

Steuerberatungsvertrag (Kurzversion)
Art.-Nr. 1c, 2 Seiten, 20 Expl. 15,46 €, 40 Expl. je 20,17 € zzgl. 19 % USt

Auftrag
Art.-Nr. 41, 2 Seiten, 20 Expl. 15,46 €, 40 Expl. je 20,17 € zzgl. 19 % USt

Vertrag für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen
Art.-Nr. 30, 2 Seiten, 2 Expl. 8,91 € zzgl. 19 % USt

Vergütungsvereinbarung (umfassend)
Art.-Nr. 4, 1 Seite, 20 Expl. 10,42 €, 40 Expl. je 15,13 € zzgl. 19 % USt

Vergütungsvereinbarung - Zeitgebühr
Art.-Nr. 4b, 1 Seite, 20 Expl. 10,42 €, 40 Expl. je 15,13 € zzgl. 19 % USt

Steuerberatungsvertrag Pauschalvergütung
Art.-Nr. 2b, 2 Seiten, 20 Expl. 15,46 €, 40 Expl. je 20,17 € zzgl. 19 % USt

Berechnungsbogen zur Ermittlung der Pauschalvergütung für natürliche Personen
Art.-Nr. 3a, 2 Seiten, 20 Expl. 10,08 €, 40 Expl. je 14,79 € zzgl. 19 % USt

Berechnungsbogen zur Ermittlung der Pauschalvergütung für Kapitalgesellschaften
Art.-Nr. 3b, 2 Seiten, 20 Expl. 10,08 €, 40 Expl. je 14,79 € zzgl. 19 % USt

Die Kurzversion (Nr. 1c - zweiseitig) unseres bisherigen Steuerberatungsvertrages (Nr. 1b - vierseitig) enthält alle wichtigen Punkte, die im Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant geregelt werden sollten. Im Gegensatz zur Langversion (Nr. 1b) wurden alle Klauseln, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben und daher nicht zwingend wiedergegeben werden müssen, gestrichen.
Als Steuerberater sollten Sie grundsätzlich mit Ihren Mandanten Steuerberatungsverträge schließen, damit Auftragsumfang, Kommunikationsmittel, Haftungsbegrenzung etc. unstreitig festgelegt sind. Soweit Sie durchgängig nach der StBVV abrechnen, benötigen Sie keinen weiteren Vordruck.
In der Regel wird es jedoch so sein, dass in bestimmten Fällen der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung unvermeidbar ist, beispielsweise wenn der Gegenstandswert sehr gering, der Aufwand jedoch hoch ist.
Soweit Sie Vergütungsvereinbarungen schließen möchten, stehen Ihnen nun drei Varianten zur Verfügung:
- Es ist dies zum einen der Ihnen bereits bekannte Vordruck zur Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV (Nr. 4), der eine Reihe von Möglichkeiten vorsieht, ein höheres Honorar zu vereinbaren.
- Daneben haben wir, einem praktischen Bedürfnis entsprechend, einen Vordruck geschaffen, der speziell auf die Vereinbarung von Zeitgebühren gerichtet ist (Nr. 4b).
- Der dritte Vordruck sieht die Vereinbarung von festen Pauschalen vor (Nr. 2b).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dank der Verwendung unserer Vertragsmuster.
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